Die AGB sind nur in der aktuellen, von uns veröffentlichten Fassung gültig.
Alle vorangegangenen Versionen sind nicht mehr gültig.
Mit der Vergabe eines Auftrages bestätigt der Kunde, der deutschen Sprache mächtig zu sein, diese AGB gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert die nachfolgenden Bedingungen:
§ 1 Die ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) tritt ausschließlich als Dienstleister auf, der Kunden bei der Einholung von gewerblichen und privaten Leasing- und Mietverträgen, auch bei negativer Schufa und ohne Bankauskunft unserer Partner, unterstützt. Die ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) ist keine Bank, Leasinggesellschaft oder ähnliches. Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesensgesetzes oder EU-Geldgesetz.
§ 2 Die ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Leasingnehmer/Auftraggeber und dem jeweiligen Mietkauf- oder Leasinggeber entstehen können. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Leasing- und Mietkaufgeber und dem Leasing- bzw. Mietnehmer/Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB und die im Leasingvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Mietkauf- oder Leasinggebers.
§ 3 Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern, sowie vermittelte Kundenanfragen werden ausschließlich zum Zweck der Antragstellung und Auftragsdurchführung sowie zur Weiterleitung an die jeweiligen Leasing- oder Mietkaufgesellschaften erhoben und gespeichert. Interessenten, die ihre persönlichen Daten mit Hilfe eines unserer Formulare an uns übermitteln, erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten an die jeweiligen Leasing- oder Mietkaufgesellschaften weitergeleitet werden dürfen.
§ 4 Alle weiteren mündlichen Absprachen und Vereinbarungen gelten nur, wenn sie gesondert schriftlich festgelegt oder in diesen AGB geregelt wurden.
§ 5 Der Auftraggeber versichert wahrheitsgemäß die Richtigkeit und Belegbarkeit der in seiner Selbstauskunft gemachten Angaben. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Selbstauskunft rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil ist und dass über die gemachten Angaben auch Belege angefordert werden können. Nachdem der Kunde uns die erforderlichen Unterlagen zugesandt hat (Personalausweis, Gewerbenachweis und Fahrzeugangebot), erhält er umgehend ein Mietkauf- oder Leasingangebot.
§ 6 Mit Annahme des Mietkauf- oder Leasingangebots erhebt die ALR Consult UG für die beauftragte Tätigkeit vom Auftraggeber eine Vergütung in Höhe von mindestens 3 % vom Fahrzeugnettopreis, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (das Mindesthonorar beträgt 350 EUR + MwSt.).
Die Annahme ist erfolgt, sobald der Kunde das unverbindliche, schriftliche Angebot der Leasing- bzw. Mietgesellschaft mit seiner Unterschrift angenommen hat.
Diese Gebühr ist nach Annahme des vorgelegten Leasing- oder Mietkaufangebots durch den Auftraggeber sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält hierüber eine separate Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Ohne Zahlung der Gebühr kann keine Freigabe der ALR Consult UG an die Leasing- bzw. Mietgesellschaft erfolgen und es wird auch kein Mietkauf- oder Leasingvertrag an den Kunden ausgestellt. Somit erfolgt auch keine Überweisung der Finanzierungssumme an das Autohaus oder den Verkäufer.
Eine Rückerstattung der gezahlten Honorarrechnung kann nur erfolgen, wenn die ALR Consult UG ein schuldhaftes Fehlverhalten begangen hat.
Verweigert der Kunde nach Unterzeichnung der Annahmebestätigung und Erhalt der Rechnung die Zahlung unseres Honorars, wird nach Stornierung der Rechnung eine Gebühr in Höhe von 200 Euro nach Rechnungsstellung sofort fällig, mit der sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt.
§ 7 Der Auftraggeber kann zwischen den von der ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) vorgelegten Angeboten der Leasing- und Mietgesellschaften wählen. Dementsprechend stehen ihm verschiedene Leasing- oder Mietkauf-Tarife zur Verfügung.
Das erhaltene Angebot ist ein rein gewerbliches Leasing-Angebot für Firmen – Gesellschaften – Freiberufler – Existenzgründer oder andere Gewerbetreibende. Auch für Arbeitnehmer und Rentner, die eine gewerbliche, auch nebenberufliche Tätigkeit als Kleingewerbe ausüben und dieses belegen können.
Je nach Gesellschaft können Verträge mit nachfolgenden Kriterien angeboten werden:
- ohne Einkommensnachweise – ohne BWA und ohne die üblichen Bankauskünfte
- Auch bei negativen Auskünften – bis hin zur laufenden Insolvenz
- Alter der Fahrzeuge für PKW + Kombi bis max. 8 Jahre (Ausnahmen möglich)
- Kilometerstand bis 100.000 KM (Ausnahmen möglich)
Transporter bis 125.000 KM
LKW + landwirtschaftliche Maschinen auf Anfrage - Nur mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Wir geben keine Daten an die Schufa, Banken oder andere Auskunfteien weiter.
Der Mindest-Kaufpreis beträgt ab einer Summe von 10.000 Euro mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Es besteht freie Händlerwahl. Die Sonderzahlungen legt die jeweilige Gesellschaft fest. Diese betragen ab ca. 30 %. Für Sonderfahrzeuge und LKW gelten gesonderte Anzahlungen, die von der jeweiligen Gesellschaft festgelegt werden. Andere Anzahlungen und Laufzeiten der Verträge können in Ausnahmefällen auch mit den Gesellschaften ausgehandelt werden. Laufzeiten sind in der Regel 12 – 24 – 30 – 36 oder 42 Monate. Die monatlichen Raten werden von der Gesellschaft je nach Laufzeit, Alter und Kilometerleistung der Fahrzeuge festgelegt und beginnen unverbindlich ab ca. 2,2 % monatlich. Auf jeden Fall bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch die jeweilige Gesellschaft.
Folgende verbindliche Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis oder Reisepass – Gewerbenachweis – Fahrzeugangebot
Die Zulassung der Fahrzeuge erfolgt auf den Namen des Kunden oder Firma und dessen Adresse und Ortskennzeichen (Ausnahmen und Änderungen durch die Gesellschaften möglich).
Ein Wechsel der angebotenen Tarife ist bis zur verbindlichen schriftlichen Annahmebestätigung des Leasing-/Mietvertrages jederzeit kostenfrei möglich. (3 schriftliche Angebote sind kostenlos und unverbindlich. Für jedes weitere Angebot wird eine Gebühr von 150 Euro erhoben.)
Damit die Leasingverträge freigegeben und die Beträge an das Autohaus oder Verkäufer ausgezahlt werden, können von der Leasinggesellschaft noch verschiedene Unterlagen angefordert werden. Welche Unterlagen benötigt werden, legt die jeweilige Leasinggesellschaft fest.
Nach Ablauf der Leasingdauer kann das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert erworben werden.
Laufzeitverlängerung: Nach Ablauf des Miet- oder Leasingvertrages kann der Vertrag auf Wunsch in Höhe des Restwertes um 12 Monate verlängert werden. Das Fahrzeug kann aber auch ab dem 12. Beitragsmonat wieder zurückgegeben werden und ein neues Fahrzeug ausgesucht werden.
§ 8 Die Inhalte dieser Webseite sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Dennoch haften wir nicht für Irrtümer, mit denen die Ausführungen behaftet sein können.
§ 9 Salvatorische Klausel – Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dieses die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame und nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Regelungsgehalt der unwirksamen und nichtigen Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
§10 Die verbindlichen Konditionen und Kalkulationen erfolgen erst durch Übersendung des individuell ausgefertigten Leasing-/Mietvertrages von der ausgesuchten Mietkauf- oder Leasinggesellschaft. Insbesondere behält sich der Leasing-/Mietgeber vor, die Kalkulation und sonstigen Leasingbedingungen anzupassen, sowie den Vertragsabschluss von Auflagen, Sicherheiten und/oder evtl. Nachweisen abhängig zu machen.
Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks, weil die ALR Consult UG (haftungsbeschränkt) nicht verpflichtet ist, Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß deklariert wurden. Irrtum, Fehler und Zwischenverkauf vorbehalten.
§ 11 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist der Sitz der ALR Consult UG (haftungsbeschränkt).